Anforderungen an das Labor

Anforderungen an das Labor

Die Anforderungen an das Untersuchungslabor zur Erstellung eines Abstinenzbeleges sind in den rechtsverbindlichen Beurteilungskriterien für die Fahreignungsdiagnostik festgelegt. Damit ein Untersuchungsergebnis von den Fahrerlaubnisbehörden anerkannt werden kann, muss das Labor über eine Akkre-
ditierung nach DIN ISO EN 17025 für foren-
sische Zwecke verfügen. Weiterhin muss das beauftragte Labor in der Lage sein, die offiziellen Bestimmungsgrenzen nach den
aktuell gültigen Beurteilungskriterien einzuhalten. Ein akkreditiertes Labor muss dies durch regelmäßige interne und/oder externe Qualitätskontrollen belegen können. Festgelegt werden die Bestimmungsgrenzen durch die Deutsche Gesellschaft für Toxikologie und Forensische Chemie (GTFCh).

Für Fragen zu diesem Thema stehen wir jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung.

Drohender Führerscheinverlust

Drohender Führerscheinverlust

Generell wird jegliche Einnahme von Drogen als Ausschlusskriterium für die Fahreignung betrachtet. Eine Ausnahme bildet das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis. Hier unter-
scheidet der Gesetzgeber bei den recht-
lichen Konsequenzen zwischen einmaligem, gelegentlichem oder gewohnheitsmäßigem Konsum. Liegt ein regelmäßiger Konsum vor oder kann der Betroffene nicht seinen Konsum zuverlässig von der Verkehrsteilnahme trennen, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Um die Frage Ihres Konsummusters nach einer Cannabisauffälligkeit zu klären, ordnet Ihre zuständige Führerscheinstelle ein Drogenscreening und/oder ein fachärztliches Gutachten an. Das Drogenscreening kann in Form von Urin- oder Haaranalysen durch-
geführt werden.

Im konkreten Fall werden die Betroffenen aufgefordert, ein ärztliches Gutachten vor-
zulegen unter Einbeziehung von angemes-
senen, medizinisch-toxikologischen Unter-
suchungen. Die erforderliche Probenabgabe (Blut) muss innerhalb von 3 Werktagen nach Zustellung der behördlichen Aufforderung erfolgen. Für die Vorlage des Gutachtens wird von der Fahrerlaubnisbehörde üblicherweise eine Frist von 14 Tagen festgesetzt. Eine Ver-
längerung dieser Frist kann nur durch den begutachtenden Arzt erwirkt werden.

MPU – Ablauf

MPU – Ablauf

Die MPU wird nur in amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung durchgeführt (Bast). Die Untersuchung ist untergliedert in einen medizinischen Teil (körperliche Untersuchung), verschiedene Leistungstests sowie einen psychologischen Teil.

Die Untersuchungen bzw. die Tests sollen klären:

  • aus welchen Gründen es bei Ihnen zu Verkehrsdelikten oder Verhaltensauffälligkeiten gekommen ist?
  • welche Konsequenzen Sie aus den Fehlern der Vergangenheit gezogen haben?
  • was Sie tun oder beabsichtigen zu tun, um weiteren Verkehrsverstößen in Zukunft vorzubeugen?

Dabei orientiert sich der Begutachtungsprozess an schriftlich festgelegten, rechtsverbindlichen Beurteilungskriterien. (Siehe dazu Beurteilungskriterien, Schubert und Mattern, Kirschbaum Verlag, 2009).

Teilabschnitte

  • Schriftliche Befragung
  • Medizinische Untersuchung (inklusive längerfristiger Abstinenzbeleg)
  • Leistungstests
  • Psychologisches Untersuchungsgespräch
  • Gutachtenergebnis

Schriftliche Befragung
Zur Vorbereitung der Begutachtung bekommen Sie zu Beginn der Untersuchung einen Fragebogen ausgehändigt. Darin werden Sie um Angaben gebeten zu Ihrer Lebenssituation, Ihrer Verkehrsvorgeschichte und Ihrem Gesundheitszustand inklusive einer eventuellen Alkohol- oder Drogenvorgeschichte.

Medizinische Untersuchung
Die medizinische Untersuchung soll klären, ob körperliche Ursachen (z.B. Erkrankungen) oder alkohol- oder drogenbedingte Folgeschäden vorliegen, die einer Fahreignung entgegenstehen. Im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenfällen ist die Entnahme und Untersuchung von Blut-, Urin- und Haarproben wesentlicher Bestandteil der medizinischen Untersuchung.

Häufig ist es nötig, für ein positives MPU-Gutachtenergebnis einen längerfristigen Abstinenzbeleg vorzuweisen. Informieren Sie sich rechtzeitig vor der MPU, ob in Ihrem Fall ein Abstinenzbeleg erforderlich ist und über welchen Zeitraum dieser erbracht werden muss. In der Regel handelt es sich dabei nicht um eine Einzeluntersuchung sondern ein längerfristiges Kontrollprogramm. Sie können entscheiden, ob Sie ein Abstinenzprogramm auf der Basis von Haar- oder Urinanalysen durchführen möchten. Wenn Sie zurückliegende Zeiträume für Ihren Abstinenzbeleg nutzen können (weil Sie bereits seit mehreren Monaten keinen Alkohol mehr getrunken oder keine Drogen mehr genommen haben), so ist eine Haaranalyse unbedingt empfehlenswert. Es erspart Ihnen im Idealfall ein paar Monate Zeit und Kosten.

Auch eine Kombination von Haar- und Urinanalysen ist möglich. Gegebenenfalls kann es in Ihrem Fall am besten sein, zurückliegende Zeiträume mit einer Haaranalyse und zukünftige Abstinenzzeiträume mit einer Urinanalyse abzudecken. Oder Ihr Beruf macht eine längere Abwesenheit während eines Urinanalyseprogramms erforderlich. Dann kann dieser Abwesenheitszeitraum durch eine Haaranalyse überbrückt werden, wenn dies voher vereinbart wird.

Zwei Punkte sind für Sie entscheidend: Ihre persönliche Verfügbarkeit und die Kosten für die einzelnen Programme je nach Art des geforderten Abstinenzbeleges. Wenn z.B. absehbar ist, dass Sie nicht kurzfristig und unvorhersehbar zur Urinprobenabgabe bei Ihrer Entnahmestelle erscheinen können, ist der Haaranalyse der Vorzug zu geben.

Wir beraten Sie gerne und unverbindlich zu:

  • dem für Sie optimalen Afbau Ihres Abstinenzprogrammes unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, den Kosten sowie der Länge des zu belegenden Abstinenzzeitraums (üblicherweise 1 Jahr)
  • den inhaltlichen Einzelheiten des Kontrollprogramms: Zahl der abzugebenden Proben, Art des Probenmaterials (Urin oder Haare) und den nachzuweisenden Substanzen

In Bezug auf die Wahl des Untersuchungslabors für Ihren Abstinenzbeleg sind Sie frei, solange das ausgewählte Labor die erforderliche Akkreditierung aufweist. Die DC Drogencheck führt Analysenprogramme zum Beleg einer Alkohol- oder Drogenabstinenz nach den gültigen Beurteilungskriterien für die Fahreignungsdiagnostik durch und besitzt die hierfür erforderliche Akkreditierung.

Leistungstests
Die psychologische Untersuchung beinhaltet die Überprüfung Ihres Leistungs- und Reaktionsvermögens. Dazu werden computergestützte Leistungstestverfahren eingesetzt. Getestet werden Fähigkeiten, die für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr wichtig sind, wie zum Beispiel Ihre Konzentrationsfähigkeit, Ihre Orientierungsleistung, Ihre Reaktionsfähigkeit, Ihre Belastbarkeit oder Ihre Aufmerksamkeit. Dauer und Umfang der Leistungstests liegen zwischen 15 und 45 Minuten und hängen vom Anlass der MPU ab.

Psychologisches Untersuchungsgespräch
Im psychologischen Untersuchungsgespräch werden Sie von einem speziell ausgebildeten Fachpsychologen zu Ihrer Verkehrsvorgeschichte befragt. Sind Alkohol- oder Drogendelikte der Anlass für die laufende Untersuchung, werden Ihr Alkohol- oder Drogenkonsum und die Ursachen für Ihre Verkehrsverstöße besprochen. Weiterhin wird erörtert, wie Sie zukünftig Ihren Umgang mit Rauschmittel gestalten und wie Sie sich im Verkehr verhalten wollen. Im dritten Teil des Gespräches werden die Konsequenzen behandelt, die Sie aus Ihren Delikten gezogen haben und Ihre Vorkehrungen, um einen Rückfall in die früheren Verhaltensweisen zu vermeiden. Die Dauer des psychologischen Gespräches liegt zwischen 30 und 45 Minuten.

Gutachtenergebnis
Sofern es die Umstände erlauben, erhalten Sie unmittelbar nach der Begutachtung eine Sachstandsrückmeldung. Das offizielle MPU-Gutachten wird in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Wochen direkt an die Führerscheinstelle gesandt.

Ihr Weg zurück zum Führerschein

Ihr Weg zurück zum Führerschein

Werden Sie sofort aktiv, informieren Sie sich!
Sprechen Sie zuerst mit Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle). Ihre Führerscheinstelle wird Sie darüber informieren, welche Nachweise (z.B. ärztliches Gutachten und/oder Medizinisch-Psychologische Untersuchung) Sie erbringen müssen, um Ihre Fahrerlaubnis zurückzubekommen oder zu behalten. Dies und die Gründe für die Anordnung sollte Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde schriftlich mitteilen.

Als weitere Sofortmaßnahme empfiehl es sich, eine unabhängige Beratungsstelle zu kontaktieren. In diesem Fall bedeutet „unabhängig“, dass Sie sich weder auf die Führerscheinstelle alleine noch auf eine offizielle Begutachtungsstelle verlassen sollten. Sprechen Sie mit einem unabhängigen Verkehrspsychologen bzw. Verkehrsmediziner und/oder suchen Sie Unterstützung bei einer kompetenten Selbsthilfegruppe. (z.B. Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen: www.bnv.de, Bundesverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, Sektion Verkehrspsychologie: www.bdp-verkehr.de). Daneben existieren eine Vielzahl lokaler Organisationen und Unternehmen, die Sie gezielt bei der Vorbereitung auf die MPU unterstützen. Bitte recherchieren Sie dazu im Internet oder fragen Sie Ihre lokale Suchtberatungsstelle. Diese helfen Ihnen, sich optimal auf die geforderten Untersuchungen vorzubereiten und erhöhen spürbar Ihre Erfolgsaussichten.

Beantragung der Fahrerlaubnis
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen und wollen Sie den Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist zurückhaben, so müssen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Diesen Antrag können Sie frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfirst stellen.

Auswahl der Begutachtungsstelle (MPU-Stelle)
Ergeben sich aufgrund Ihrer persönlichen Geschichte Zweifel an Ihrer Kraftfahreignung, ordnet die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten oder eine MPU an. Bei der Führerscheinstelle erhalten Sie Informationen über anerkannte Begutachtungsstellen in Ihrer Nähe.

Sie haben die freie Wahl der Begutachtungsstelle. Sobald Sie sich für eine Begutachtungsstelle entschieden haben, wird diese Ihre Verkehrsakte bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle anfordern. Eine Liste mit den anerkannten Begutachtungsstellen in Deutschland ist auf der Webseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) verfügbar.

Erstellung eines MPU-Gutachtens
Nachdem Sie mit der Begutachtungsstelle/MPU-Stelle Ihres Vertrauens in Kontakt getreten sind und Ihre Verkehrsakte vorliegt, vereinbaren Sie einen Termin für die Untersuchung.

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung nimmt in der Regel einen Tage in Anspruch, wobei die einzelnen Abschnitte (Aufgaben) der MPU zusammen ca. 3 bis 4 Stunden dauern. Eine Beschreibung der einzelnen Untersuchungsabschnitte der MPU finden Sie hier (MPU-Ablauf).

Der Abstinenznachweis als „Eintrittskarte“ zur MPU
Im Regelfall wird von Ihnen einen Abstinenznachweis/Abstinenzbeleg gefordert, welcher Ihnen über einen Zeitraum von einem Jahr (Zeitraum abhängig von der Fragestellung) die Abstinenz bescheinigt. Der Abstinenzbeleg ist Bestandteil der MPU! Wir, die DC Drogencheck, sind in der Lage, mit Ihrer Unterstützung eine Abstinenz zu bescheinigen und den geforderten Beleg zu erstellen.

Bitte bedenken Sie:
Der Abstinenznachweis/-beleg ist rückwirkend maximal 12 Monate für Drogen und maximal 3 (!) Monate für Alkohol möglich. Voraussetzung dafür ist eine entsprechend vorhandene Haarlänge (1 Zentimeter pro Monat, d.h. 12 Zentimeter für 12 Monate). Informieren Sie sich frühzeitig, wie Sie Ihre Abstinenz belegen möchten/können, damit Ihre MPU nicht an einem fehlenden Abstinenzbeleg scheitert. Wenn Ihr Abstinenzbeleg im Labor bereits in Bearbeitung ist, dieser aber nicht punktgenau am Tag der MPU vorliegt, können Sie das Dokument auch innerhalb der nächsten Tage bei Ihrer MPU-Stelle nachreichen.

Vorlage des MPU-Gutachten bei der Führerscheinstelle
Nach der Begutachtung durch die begutachtende MPU-Stelle dauert es ca. 2 bis 3 Wochen bis das Gutachten erstellt ist. Das MPU-Gutachten wird in der Regel direkt an die zuständige Führerscheinstelle geschickt.

(Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis
Die Führerscheinstelle prüft nun unter Berücksichtigung des MPU-Gutachtens, in welchem der Abstinenznachweis/-beleg enthalten ist, ob Sie wieder bzw. weiterhin ein Kraftfahrzeug führen dürfen.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen MPU

Das Deutsche Straßenverkehrsgesetz (StVG) bestimmt in § 2 Abs. 4 Satz 1 unter welchen Voraussetzungen jemand geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Demnach muss ein Führerscheininhaber die „notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen und darf nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen haben“.

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die der Eignung einer Person zur Führung eines Kraftfahrzeuges entgegenstehen. Dazu zählen ausdrücklich:

  • der Missbrauch oder die Abhängigkeit von Alkohol
  • die Einnahme, der Missbrauch und die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln

Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörden ist es, das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit gegen Ihr persönliches Bedürfnis nach Mobilität abzuwägen. In Zweifelsfällen, wie z.B. bei Missbrauch oder Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder Betäubungsmitteln, zieht die Fahrerlaubnisbehörde externe medizinische und/oder psychologische Gutachter zu Rate.

Wichtig ist, nicht der Gutachter entscheidet über die Frage der Eignung sondern die Fahrerlaubnisbehörde selbst. Alle Gutachten, z.B. im Rahmen einer MPU, sind also eine Empfehlung an die Fahrerlaubnisbehörden. Die Behörde (Führerscheinstelle) darf jedes dieser Gutachten anzweifeln, kontrollieren oder hinterfragen.

Abhängig vom Grad der „Zweifel“ an Ihrer Eignung – also das, was Ihnen vorgeworfen wird – entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde, welche Art der Begutachtung sie für notwendig hält.

In der Regel wird zuerst ein ärztliches Gutachten gefordert, welches zunächst Ihre gesundheitliche Verfassung durch einen Arzt klärt. Die Fahrerlaubnisbehörde teilt Ihnen mit, welcher Fachrichtung der begutachtende Arzt angehören muss. Die Auswahl des Arztes bleibt Ihnen überlassen.

Sollten trotz des ärztlichen Gutachtens Bedenken gegen die Eignung eines Fahrzeuglenkers bestehen, kann zur weiteren Klärung eine MPU angeordnet werden. Ziel einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), im Gegensatz zu einer rein medizinischen Begutachtung durch den Arzt, ist es, eine Einschätzung über künftige Verhaltensänderungen des Betroffenen abzugeben. Eine MPU kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auch direkt ohne vorheriges ärztliches Gutachten angeordnet werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Verkehrsteilnahme unter unzulässig hohem Alkoholeinfluss oder wiederholte Alkoholauffälligkeit
  • Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Medikamente etc.)
  • Häufige Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen oder (wiederholte) Auffälligkeiten in der Probezeit (Punkte)
  • Begehen von Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder Straftaten mit hoher Gewaltbereitschaft