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Nachweis der Alkoholabstinenz

Alkohol Abstinenzbeleg

Alkohol (Ethanol) ist heute weltweit die am häufigsten konsumierte Missbrauchsdroge. Unmittelbar nach dem Konsum von Alkohol beginnt die Leber mit Hilfe spezieller Enzyme den aufgenommenen Alkohol abzubauen und wieder auszuscheiden. Dabei baut der menschliche Körper Alkohol mit einer relativ konstanten Rate von 0,1 Promille pro Stunde ab, so dass selbst bei übermäßigem Alkohol-
genuss der gesamt Alkohol innerhalb von maximal 24 Stunden wieder aus dem Körper verschwunden ist. Zum Nachweis einer längerfristigen oder gar einer einjährigen Abstinenz ist der direkt Nachweis von Alkohol aufgrund der schnellen Ausscheidung also nicht geeignet.

Um Alkoholabstinenz zu belegen, greift die Wissenschaft deshalb heute auf den Nachweis von direkten Stoffwechselprodukten des Alkohols zurück. Diese Stoffwechselprodukte des Alkohols (auch Alkoholmarker genannt)

werden deutlich langsamer ausgeschieden als Alkohol selbst und sind deshalb länger im Körper nachweisbar. Des Weiteren werden betroffene Autofahrer nicht nur einmal auf Alkoholstoffwechselprodukte untersucht, sondern im Rahmen eines Abstinenzpro-
grammes mehrfach kontrolliert.

Nach den heute gültigen Beurteilungskriterien in der Fahreignungsdiagnostik stehen Ihnen zwei alternative Kontrollprogramme offen: zum einen auf der Basis von Urinkontrollen und zum anderen basierend auf der Analyse von Haarproben.
Einzelheiten dazu finden Sie hier.

Der in der Vergangenheit oftmals angeordneten Untersuchung der Aktivität von Enzymen wie GGT, GOT, GPT oder CDT, um eine alkoholbedinge Schädigung der Leber nachzuweisen, kommt heute für den Beleg einer Abstinenz keine Bedeutung mehr zu.

Nach dem heute gültigen Stand der Technik können zwei unterschiedliche Alkoholmarker routinemäßig zum Beleg einer Abstinenz bestimmt werden:

  • Ethylglucuronid (EtG)
  • Fettsäureethylester (FSEE)

–>Hier werden die beiden Alkoholmarker vorgestellt und ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede besprochen. Derzeit ist nur das EtG Bestandteil der gültigen Rechtsvorschriften. FSEE kann nur in Haaren nachgewiesen werden und wird eingesetzt, um unklare EtG-Befunde abzusichern. Einzelheiten zu den Analyseverfahren, die heute für die Untersuchung von Urin- oder Haarproben eingesetzt werden können, werden –>hier beschrieben.