Ihr Weg zurück zum Führerschein

Werden Sie sofort aktiv, informieren Sie sich!
Sprechen Sie zuerst mit Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle). Ihre Führerscheinstelle wird Sie darüber informieren, welche Nachweise (z.B. ärztliches Gutachten und/oder Medizinisch-Psychologische Untersuchung) Sie erbringen müssen, um Ihre Fahrerlaubnis zurückzubekommen oder zu behalten. Dies und die Gründe für die Anordnung sollte Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde schriftlich mitteilen.

Als weitere Sofortmaßnahme empfiehl es sich, eine unabhängige Beratungsstelle zu kontaktieren. In diesem Fall bedeutet „unabhängig“, dass Sie sich weder auf die Führerscheinstelle alleine noch auf eine offizielle Begutachtungsstelle verlassen sollten. Sprechen Sie mit einem unabhängigen Verkehrspsychologen bzw. Verkehrsmediziner und/oder suchen Sie Unterstützung bei einer kompetenten Selbsthilfegruppe. (z.B. Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen: www.bnv.de, Bundesverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, Sektion Verkehrspsychologie: www.bdp-verkehr.de). Daneben existieren eine Vielzahl lokaler Organisationen und Unternehmen, die Sie gezielt bei der Vorbereitung auf die MPU unterstützen. Bitte recherchieren Sie dazu im Internet oder fragen Sie Ihre lokale Suchtberatungsstelle. Diese helfen Ihnen, sich optimal auf die geforderten Untersuchungen vorzubereiten und erhöhen spürbar Ihre Erfolgsaussichten.

Beantragung der Fahrerlaubnis
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen und wollen Sie den Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist zurückhaben, so müssen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Diesen Antrag können Sie frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfirst stellen.

Auswahl der Begutachtungsstelle (MPU-Stelle)
Ergeben sich aufgrund Ihrer persönlichen Geschichte Zweifel an Ihrer Kraftfahreignung, ordnet die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten oder eine MPU an. Bei der Führerscheinstelle erhalten Sie Informationen über anerkannte Begutachtungsstellen in Ihrer Nähe.

Sie haben die freie Wahl der Begutachtungsstelle. Sobald Sie sich für eine Begutachtungsstelle entschieden haben, wird diese Ihre Verkehrsakte bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle anfordern. Eine Liste mit den anerkannten Begutachtungsstellen in Deutschland ist auf der Webseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) verfügbar.

Erstellung eines MPU-Gutachtens
Nachdem Sie mit der Begutachtungsstelle/MPU-Stelle Ihres Vertrauens in Kontakt getreten sind und Ihre Verkehrsakte vorliegt, vereinbaren Sie einen Termin für die Untersuchung.

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung nimmt in der Regel einen Tage in Anspruch, wobei die einzelnen Abschnitte (Aufgaben) der MPU zusammen ca. 3 bis 4 Stunden dauern. Eine Beschreibung der einzelnen Untersuchungsabschnitte der MPU finden Sie hier (MPU-Ablauf).

Der Abstinenznachweis als „Eintrittskarte“ zur MPU
Im Regelfall wird von Ihnen einen Abstinenznachweis/Abstinenzbeleg gefordert, welcher Ihnen über einen Zeitraum von einem Jahr (Zeitraum abhängig von der Fragestellung) die Abstinenz bescheinigt. Der Abstinenzbeleg ist Bestandteil der MPU! Wir, die DC Drogencheck, sind in der Lage, mit Ihrer Unterstützung eine Abstinenz zu bescheinigen und den geforderten Beleg zu erstellen.

Bitte bedenken Sie:
Der Abstinenznachweis/-beleg ist rückwirkend maximal 12 Monate für Drogen und maximal 3 (!) Monate für Alkohol möglich. Voraussetzung dafür ist eine entsprechend vorhandene Haarlänge (1 Zentimeter pro Monat, d.h. 12 Zentimeter für 12 Monate). Informieren Sie sich frühzeitig, wie Sie Ihre Abstinenz belegen möchten/können, damit Ihre MPU nicht an einem fehlenden Abstinenzbeleg scheitert. Wenn Ihr Abstinenzbeleg im Labor bereits in Bearbeitung ist, dieser aber nicht punktgenau am Tag der MPU vorliegt, können Sie das Dokument auch innerhalb der nächsten Tage bei Ihrer MPU-Stelle nachreichen.

Vorlage des MPU-Gutachten bei der Führerscheinstelle
Nach der Begutachtung durch die begutachtende MPU-Stelle dauert es ca. 2 bis 3 Wochen bis das Gutachten erstellt ist. Das MPU-Gutachten wird in der Regel direkt an die zuständige Führerscheinstelle geschickt.

(Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis
Die Führerscheinstelle prüft nun unter Berücksichtigung des MPU-Gutachtens, in welchem der Abstinenznachweis/-beleg enthalten ist, ob Sie wieder bzw. weiterhin ein Kraftfahrzeug führen dürfen.