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Alkoholmarker EtG & FSEE

Die Alkoholmarker Ethyglucuronid und Fettsäureethylester

Die Untersuchung von Ethylglucuronid (EtG) zum Beleg einer Abstinenz
Die Nachweisbarkeitsdauer von EtG im Körper ist stark dosisabhängig und kann größen-
ordnungsmäßig zwischen 1 und 3 Tagen variieren. Der wesentliche Anteil des EtG wird im Urin ausgeschieden, zu einem geringen Anteil wird es aber auch in die Haarmatrix eingebaut. Die Konzentration des EtG nimmt vom Haaransatz hin zu den Haarspitzen ab. Da EtG in Wasser gut löslich ist, wird es mit der Zeit und der Zahl der Haarwäschen aus der Haarmatrix ausgewaschen, so dass maximal ein Zeitfenster von 3 Monaten abgedeckt werden kann.

D. h. Sie können bis zu 3 Monate zurück nach-
weisen, dass Sie keinen Alkohol getrunken haben. Sie müssen auch nicht wie beim Urin während des Abstinenzzeitraums abrufbereit sein, sondern die Termine für die Abgabe der Haarprobe können nach Ihrer Verfügbarkeit individuell vereinbart werden.

Der Nachweis der Abwesenheit von EtG in den Haaren ist derzeit Bestandteil der offiziellen Beurteilungskritierien in der Fahreignungs-
diagnostik und wird daher von den Führer-
scheinstellen bundesweit anerkannt.

Die Untersuchung auf Fettsäureethylester (FSEE) als Beleg für eine Abstinenz

 

Fettsäureethylester (FSEE) sind Reaktions-
produkte des Ethanols (Alkohol) mit körper-
eigenen Fettsäuren (Triglyceriden, Lipopro-
teinen, Phospholipiden). Sie werden unter Mitwirkung verschiedener Enzyme in nahezu allen Körperregionen gebildet. Mehr als 20 Fettsäureethylester wurden bisher in den Haaren nachgewiesen, von Bedeutung für einen gerichtsverwertbaren Konsumnachweis sind jedoch nur 4 spezifische Verbindungen: Ethylmyristat, Ethylpalmitat, Ethylstearat und Ethyloleat. FSEE sind schlecht wasserlöslich und werden deshalb nicht wie EtG beim Haarewaschen aus der Haarmatrix heraus-gelöst. Durch die längere Nachweisdauer im Haar können bei FSEE längerer Haarabschnitte als bei EtG untersucht und somit längere Zeitabschnitte abgedeckt werden. Mit einer 6 cm langen Haarprobe können Sie z.B. ein Zeitfenster von 6 Monaten abdecken.
D. h. Sie können bis zu 6 Monate

rückblickend nachweisen, dass Sie keinen Alkohol getrunken haben. Sie müssen nicht wie beim Urin während des Abstinenzzeit-
raums ständig abrufbereit sein, sondern die Termine für die Abgabe der Haarprobe können nach ihrer Verfügbarkeit individuell vereinbart werden.

FSEE ist ein wissenschaftlich anerkannter Alkoholmarker ist aber derzeit nicht Bestandteil der offiziellen Beurteilungskriterien in der Fahreignungsdiagnostik. FSEE kann sowohl für den Abstinenzbeleg (z.B. im Rahmen einer MPU) wie auch für die Unterscheidung zwischen kontrolliertem und übermäßigem Trinken genutzt werden. Vor Beauftragung eines offiziellen Abstinenz-
beleges mit FSEE ist eine Absprache mit der zuständigen Führerscheinstelle erforderlich, um die Anerkennung des späteren Gutachtens sicherzustellen. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Absprache mit der Führerscheinstelle.

Vergleich zwischen EtG und FSEE

Die nachfolgende Tabelle stellt die beiden Alkoholmarker gegenüber.

                                                                      Etg                                   FSEE*

 

Verwendung in der Haaranalytikjaja
Verwendung in der Urinanalytikjanein
Bestandteil der Beurteilungskriterienjanein
Maximal abdeckbarer Abstinenzzeitraum pro Haarprobe3 Monate6 Monate
Geeignet als Abstinenzbelegjaja
Bestimmungsgrenzen für Abstinenzbeleg7 pg/mg
(3 cm Haarlänge)
400 pg/mg
(6 cm Haarlänge)
Unterscheidung kontrollierter Konsum und exzessives Trinken (Missbrauch) möglich?+++
Bestimmungsgrenze für eine Unter-scheidung kontrolliertes/exzessives Trinken (3 cm Haarlänge)30 pg/mg500 pg/mg

* FSEE ist derzeit noch nicht Bestandteil der offiziellen Beurteilungskriterien für die Fahreignungsdiagnostik, wird aber angewendet zur
Überprüfung unklarer Befunde. Bei Interesse bitte Rücksprache mit dem Labor!

Theoretisch muss von den Führerscheinstellen auch ein kontrolliertes Trinkverhalten (d.h. ein mäßiger Alkoholkonsum mit durchschnittlich weniger als 60 g Alkoholaufnahme pro Tag) und damit keine absolute Abstinenz anerkannt werden. Das Problem in der Praxis ist, „kontrolliertes Trinken“ in der Begutachtung glaubhaft darzustellen. Mit Hilfe der modernen Alkoholmarker ist eine Unterscheidung möglich, wird aber von den Führerscheinstellen noch nicht unbedingt anerkannt. Deshalb ist der Weg einer totalen Abstinenz derzeit noch der leichtere und erfolgversprechendere Weg Ihre Fahrerlaubnis zurück zu bekommen.