Drohender Führerscheinverlust

Generell wird jegliche Einnahme von Drogen als Ausschlusskriterium für die Fahreignung betrachtet. Eine Ausnahme bildet das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis. Hier unter-
scheidet der Gesetzgeber bei den recht-
lichen Konsequenzen zwischen einmaligem, gelegentlichem oder gewohnheitsmäßigem Konsum. Liegt ein regelmäßiger Konsum vor oder kann der Betroffene nicht seinen Konsum zuverlässig von der Verkehrsteilnahme trennen, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Um die Frage Ihres Konsummusters nach einer Cannabisauffälligkeit zu klären, ordnet Ihre zuständige Führerscheinstelle ein Drogenscreening und/oder ein fachärztliches Gutachten an. Das Drogenscreening kann in Form von Urin- oder Haaranalysen durch-
geführt werden.

Im konkreten Fall werden die Betroffenen aufgefordert, ein ärztliches Gutachten vor-
zulegen unter Einbeziehung von angemes-
senen, medizinisch-toxikologischen Unter-
suchungen. Die erforderliche Probenabgabe (Blut) muss innerhalb von 3 Werktagen nach Zustellung der behördlichen Aufforderung erfolgen. Für die Vorlage des Gutachtens wird von der Fahrerlaubnisbehörde üblicherweise eine Frist von 14 Tagen festgesetzt. Eine Ver-
längerung dieser Frist kann nur durch den begutachtenden Arzt erwirkt werden.