Anforderungen an das Labor

Die Anforderungen an das Untersuchungslabor zur Erstellung eines Abstinenzbeleges sind in den rechtsverbindlichen Beurteilungskriterien für die Fahreignungsdiagnostik festgelegt. Damit ein Untersuchungsergebnis von den Fahrerlaubnisbehörden anerkannt werden kann, muss das Labor über eine Akkre-
ditierung nach DIN ISO EN 17025 für foren-
sische Zwecke verfügen. Weiterhin muss das beauftragte Labor in der Lage sein, die offiziellen Bestimmungsgrenzen nach den
aktuell gültigen Beurteilungskriterien einzuhalten. Ein akkreditiertes Labor muss dies durch regelmäßige interne und/oder externe Qualitätskontrollen belegen können. Festgelegt werden die Bestimmungsgrenzen durch die Deutsche Gesellschaft für Toxikologie und Forensische Chemie (GTFCh).

Für Fragen zu diesem Thema stehen wir jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung.