Wie werden die Identität und qualitätsgerechte Abnahme der Haarprobe bzw. Urinprobe sichergestellt?
Damit die Ergebnisse der Analyse vor Gericht anerkannt werden, müssen Urin und Haarproben von autorisierten Personen entnommen werden. Zu diesem Personenkreis gehören Ärzte, Toxikologen oder auch eigens hierfür geschultes Laborpersonal. Vor der Probenentnahme selbst muss der Probennehmer per Lichtbildabgleich sicherstellen, dass der Probengeber auch die Person ist welche den Nachweis erbringen muss. Daher ist es Pflicht seinen Ausweis zur Probenentnahme mitzubringen. In besonders wichtigen Fällen können zur Identitätssicherung der Fingerabdruck genommen und ein aktuelles Foto des Probanden gefertigt werden. Nach der Probenentnahme muss der Probennehmer sicherstellen und beglaubigen, dass der Probengeber nicht mehr mit der Probe in Berührung kommen konnte.

Wer erhält die Untersuchungsergebnisse meiner Haar- bzw. Urinprobe?
Nur Sie als Auftraggeber erhalten die Untersuchungsergebnisse. Eine Weitergabe Ihrer Untersuchungsergebnisse kann nur mit Ihrer schriftlichen Einwilligung geschehen.

Werden die Untersuchungsergebnisse der DC Drogencheck von den MPU- und den Führerscheinstellen anerkannt?
Unser Labor ist nach ISO 17025 für Forensische Zwecke akkreditiert. Die Untersuchungen entsprechen den Vorgaben aus den Beurteilungskriterien für die Fahreignungsdiagnostik (CTU-Kriterien 2.Auflage aus 2009, verbindlich ab 01.01.2011). Bei entsprechendem Ergebnis müssen die MPU-Stellen und die Führerscheinbehörden das Gutachten als Abstinenzbeleg anerkennen.

Was kosten Haaranalysen?
Die Standarduntersuchung einer Haarprobe auf die typischen Missbrauchsdrogen Cannabis, Cocain, Amphetamine und Opiate einschließlich Begutachtung kostet 180 Euro (inkl. MwSt). Die Standarduntersuchung einer Haarprobe auf Ethylglucuronid einschließlich Begutachtung kostet 130 Euro (inkl. MwSt). Siehe dazu auch den Bereich Bestellung Haaranalysen.

Wie lang ist die Bearbeitungsdauer?
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Haarprobe bis zum Gutachten beträgt im Regelfall 2 Wochen. Für einen Abstinenzbeleg (Alkohol) sind aber in der Regel mehrere Haarproben im Rahmen eines Abstinenzkontrollprogrammes erforderlich.

Wie werden die Grenzwerte festgelegt?
DC Drogencheck hält sich bei der Analyse an die in den neuen Beurteilungskriterien für die Fahreignungsdiagnostik geforderten Cut-Off Werte (verbindlich gültig ab dem 01.01.2011).

Was ist GC/MS bzw. LC/MS/MS und was bedeutet es?
Die Gaschromatographie mit Massenspektrometrie (GC/MS) ist ein analytisches Verfahren zum eindeutigen qualitativen Nachweis und zur quantitativen Bestimmung von Spuren an Fremdstoffen in biologischem Material (Blut, Urin, Speichel, Haare). Sie wird neben anderen Methoden zum Haartest auf Alkoholmarker und Drogen eingesetzt und gilt in der Forensik als "Gold-Standard" für den Nachweis in Urin und Blut. Der Goldstandard für die Untersuchung von Haarproben ist die LC/MS/MS, weil das Verfahren deutlich empfindlicher ist. LC/MS/MS steht für Flüssigchromatographie in Kombination mit Tandemmassenspektroskopie.

Wie lässt sich der Haarnachweis mit der Urinanalyse vergleichen?
Die wesentlichen Unterschiede bestehen darin, dass der Nachweis über Haare ein größeres Zeitfenster bietet und der Test schwerer manipuliert werden kann. Opiate, Kokain, Amphetamine und Ecstasy-Wirkstoffe, werden rasch ausgeschieden und können im Urin für gewöhnlich 72 Stunden nach dem Konsum nicht mehr nachgewiesen werden. Lediglich nach regelmäßigem Konsum von Cannabinoiden ist ein Nachweis bis zu mehreren Wochen im Urin möglich. Die Frist für den Nachweis im Haar wird dagegen nur durch die Länge der Haarprobe eingeschränkt und beträgt bei Drogen standardmäßig 12 cm (12 Monate) und bei Alkohol 3 cm (3 Monate). Daher wird gelegentlicher Drogenkonsum durch die Haaranalyse sicherer erkannt als durch einmal monatliche kurzfristige Einbestellung zum Urintest. Zu den weiteren Vorteilen gehört die weniger invasive Probenentnahme.

Wie schnell wachsen Haare?
In der Haaranalyse wird aus praktischen Gründen allgemein von einer Wachstumsrate der Haare von 1 cm/Monat ausgegangen. Dieses ist allerdings nur eine grobe Näherung. Es gibt sowohl zwischen verschiedenen Menschen als auch zwischen verschiedenen Stellen des Kopfes erhebliche Unterschiede und selbst die Einzelhaare innerhalb eines Haarbüschels variieren erheblich in ihrer Wachstumsgeschwindigkeit. In Mitteleuropa sind daher 1,1 ± 0,2 cm/Monat für Kopfhaare eher zutreffend. Zu beachten ist weiterhin, dass Haare in Zyklen wachsen, die aus der Anagenphase (in der das Haar gleichmäßig wächst, Dauer für Kopfhaar 2-6 Jahre), der Katagenphase (in der sich die Haarwurzel zurückbildet und das Wachstum zum Stillstand kommt, ca. 2 Wochen) und der Telogenphase bestehen (in der das Haar ohne zu wachsen in der Haut steckt, bis es von einem neu wachsenden Haar heraus gedrängt wird, 3-6 Monate). Der Anteil der katagenen und telogenen Haare in einer Haarprobe wiederum individuell unterschiedlich und hängt auch von der Position am Kopf ab. Allgemein wird von 5-20 % ausgegangen.

Körperhaare (Scham- Achsel-, Brust-, Arm- oder Beinhaare) habe eine etwas geringere Wachstumsgeschwindigkeit als Kopfhaare und unterscheiden sich vor allem durch die kürzere Anagenphase und längere Telogenphase, so dass hier mit einem Anteil von ca. 50 % nicht wachsender Haare gerechnet werden muss.

Welche Substanzen sind im Haar nachweisbar?
Die Haare fungieren wie ein biologischer Fahrtenschreiber für Drogen, Arzneimittel, Giftstoffe oder Metalle. Diese Substanzen werden kontinuierlich während des Wachstums in die Haare eingelagert und können später nachgewiesen werden. In der praktischen Abstinenzkontrolle sind vor allem Alkohol, Drogen und Psychopharmaka von Interesse. Die Nachweisempfindlichkeit ist für einzelne Substanzen sehr unterschiedlich, so dass eine konkrete Begutachtung des Einzelfalls im Vergleich mit Referenzdaten erforderlich ist.

Wie lange sind Drogen nachweisbar (welche Haarlänge sollte untersucht werden)?
Die Nachweisbarkeit von Drogen im Kopfhaar wird von der Haarwachstumsgeschwindigkeit begrenzt. Die Durchschnittsgeschwindigkeit des Wachstums beträgt 1.1 cm/Monat. Die zu untersuchende Haarlänge muss vom Auftraggeber des Gutachtens in Abhängigkeit von dem zu bewertendem Zeitraum (ggf. nach Rücksprache mit Führerscheinstelle/Gutachter) vorgegeben werden. Eine Haarlänge von 12 cm wird üblicherweise zum Nachweis der Drogenabstinenz, eine Haarlänge von 3 cm zum Nachweis der Alkoholabstinenz (für jeweils 3 Monate) akzeptiert.

Für welchen Zeitraum werden Drogen im Haar nachgewiesen?
Je nach Haarlänge können Drogen bis zu mehreren Jahren nach dem Konsum im Haar nachgewiesen werden, wobei 1 cm Haarlänge annähernd 1 Monat entspricht. Standardmäßig wird der kopfnahe Abschnitt zwischen 0 und 12 cm untersucht. Dieser repräsentiert minimal eine Zeitspanne von 12 Monaten vor der Probenentnahme und maximal eine Zeitspanne von 18 Monaten vor der Probenentnahme. 12 Monate gelten, wenn der Kopf zuvor total kahl geschoren wurde. Bei langen Haaren, die niemals kürzer als 12 cm geschnitten wurden, enthält der kopfnahe 0-12 cm lange Abschnitt bis zu 20 % nicht wachsende (telogene) Haare, die bis zu 13 Monate alt sein können, woraus die maximale Zeitspanne resultiert.

Wann lässt sich eine Droge frühestens nach der Einnahme im Haar nachweisen?
Ab dem Zeitpunkt des Drogenkonsums dauert es etwa eine Woche, bis die Zone des Haars mit der in der Wurzel eingelagerten Droge aus der Kopfhaut herausgewachsen ist. Dazu kommt eine zweite Woche, da beim Abschneiden allgemein ein Stoppel von 1-2 mm stehen bleibt. Versuche mit täglicher Rasur haben allerdings gezeigt, dass viele Drogen bereits nach einem Tag im Haar nachweisbar sind, da sie auch mit dem Schweiß ausgeschieden werden und auf diesem Wege in die bereits außerhalb der Haut befindliche Haarabschnitte gelangen.

Was ist die kürzeste Zeit, die bewertet werden kann?
Die Mindestfrist beträgt etwa einen Monat entsprechend einer Haarlänge von 1 cm. Um den Zeitraum des Drogenmissbrauchs einzugrenzen, können Haare abschnittsweise untersucht werden, etwa in Segmenten von 1 cm Länge. Dieses verursacht allerdings erhöhte Kosten.

Ist Körperbehaarung für Haaranalysen geeignet?
Der Einbau von Fremdstoffen in die Haarmatrix verläuft unabhängig vom Haartyp nach ähnlichen Prinzipien. Der entscheidende Unterschied besteht in der Wachstumsdauer. Kopfhaare beenden ihr Wachstum erst nach einer Wachstumsphase von mehreren Jahren und fallen nach einer Ruhephase von einigen Monaten aus. Dagegen dauert bei Körperbehaarung die aktive Wachstumsphasen nur einige Monate. Bei Körperhaaren sind Haare unterschiedlichen Alters stärker gemischt. Sie liefern Informationen über länger zurück liegende Zeiten, sind aber zeitlich schwerer zu interpretieren als Kopfhaarproben. Bei Verfügbarkeit von Kopfhaaren sind diese daher zu bevorzugen.

Können Tests auch bei Personen mit wenig oder keinem Haar durchgeführt werden?
Bei sehr kurzen Haaren ist möglich, Haare von verschiedenen Stellen am Kopf zu kombinieren, um die erforderliche Haarmenge zu erhalten. Darüber hinaus kann Körperhaar als Ersatz für Kopfhaar verwendet werden. In den seltenen Fällen, dass kein Haar entnommen werden kann, können auch mehrere kurzfristig einbestellte Urintests durchgeführt werden.

Wie sind die Ergebnisse des Haartests bei Körperhaaren zu bewerten?
Körperhaare werden in ganzer Länge untersucht. Durch den hohen Anteil an telogenen Haaren (siehe oben) ist hier die Untersuchung eines begrenzten Abschnitts (etwa der hautnahen 1-3 cm) nicht sinnvoll. Die durch eine Körperhaarprobe repräsentierte Zeitspanne umfasst den gesamten Wachstumszyklus (anagene + katagene + telogene Phase des Haarzyklus) und ist z. B. bei Schamhaaren und Achselhaaren deutlich länger als 1 Jahr. Dieses gilt allerdings nur, wenn die Haare nicht vorher rasiert wurden, was man durch das Vorhandensein natürlicher Spitzen an allen Haaren mit der Lupe leicht prüfen kann.

Lässt sich mit Haaranalyse feststellen, ob ein übermäßiger Trinker tatsächlich mit dem Trinken aufgehört hat?
Nach Aufhören des exzessiven Trinkens werden auch FSEE und EtG nicht mehr gebildet. Das ab diesem Zeitpunkt neu gewachsene Haar enthält daher kein EtG mehr. Die FSEE können durch verzögerte Einlagerung aus Fettdepots noch etwas länger ins Haar eingelagert werden. Eine z.B. 3 Monate nach Abstinenzbeginn entnommene 3 cm lange Haarprobe enthält daher kein EtG (oder nur noch Spuren aus langsam wachsenden oder nicht wachsenden Haaren) und der FSEE-Wert ist deutlich gegenüber dem Vorbefund abgesunken.

Wirkt sich eine Haarbehandlung auf die Ergebnisse aus?
Übliche Haarpflege wie Shampoo und Aufbringen nicht-aggressiver Haarkosmetika beeinträchtigt das FSEE-Ergebnis nicht. EtG wird bei häufigen und intensiven Haarwäschen langsam aus dem Haar herausgewaschen. Haarbehandlung mit reaktiven Mitteln wie Bleichen, Färben oder Dauerwelle können hingegen eine Erniedrigung der Werte durch Zerstörung von EtG bewirken. Umgekehrt ist bekannt, dass regelmäßige Anwendung stark alkoholhaltiger Haarwässer zu falsch positiven Werten für FSEE führt. Daher wird bei der Entnahme der Haarprobe die Haarbehandlung dokumentiert und der Proband wird darauf hingewiesen, dass für einen späteren Test die Anwendung alkoholhaltiger Haarpflegemittel vermieden werden soll.

Wirken sich äußere Stoffe wie Bleichmittel oder Cannabisrauch auf die Ergebnisse des Haartests aus? Kann die festgestellte Drogenmenge irgendwie beeinflusst werden?
Normale Haarpflege wie regelmäßige Wäsche oder Verwendung von Haarfestigern etc. haben keinen Einfluss auf den Haartest. Haarkosmetische Behandlungen mit aggressiven Chemikalien wie Bleichen, Färben oder Dauerwelle führen zu einem teilweisen Abbau von Drogen im Haar, jedoch wird der positive Nachweis in den meisten Fällen nicht beeinträchtigt. Zur Einschätzung von solchen Einflüssen ist es wichtig, die kosmetische Behandlung bereits während der Haarentnahme zu erfragen und den Haaransatz auf farbliche Unterschiede zu untersuchen.

Drogen können auch von außen, zum Beispiel durch Cannabis- oder Crack-Rauch ins Haar gelangen. Das Haarergebnis beweist daher zunächst nur den Umgang mit der Droge. Ein Beweis, dass wirklich ein Konsum vorgelegen hat, wird durch den zusätzlichen Nachweis von Stoffwechselprodukten (Metaboliten) erbracht, die nur im Innern des Körpers, z. B. in der Leber gebildet werden können und daher auch nur nach dem Konsum ins Haar eingelagert werden können.
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