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Fahreignung bei
Cannabis | Die Bewertung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
besagt eindeutig, dass bei regelmäßiger Einnahme von Cannabis
keine Fahreignung besteht! Beim Sachverhalt "gelegentliche
Einnahme von Cannabis" steht in der FeV bei Eignung: ja, wenn
folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Trennung von Konsum und Fahren,
- kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder
anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen,
- keine Störung der Persönlichkeit,
kein Kontrollverlust.

Nähers dazu unter Fahrtauglichkeit.
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CANNABIS
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Für die Beurteilung der Fahreignung bei Cannabis
gelten Sonderregelungen nach §14 Abs.1 S.4 und Anlage 4 der
FeV.
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