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Fahreignung bei Cannabis | Die Bewertung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) besagt eindeutig, dass bei regelmäßiger Einnahme von Cannabis keine Fahreignung besteht! Beim Sachverhalt "gelegentliche Einnahme von Cannabis" steht in der FeV bei Eignung: ja, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Trennung von Konsum und Fahren,
  • kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder
    anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen,
  • keine Störung der Persönlichkeit,
    kein Kontrollverlust.


Nähers dazu unter Fahrtauglichkeit.

 

 

CANNABIS

Für die Beurteilung der Fahreignung bei Cannabis gelten Sonderregelungen nach §14 Abs.1 S.4 und Anlage 4 der FeV.